Mit Urteil vom 20. März 2014 (VI R 29/13) hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass auch außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten einer Falschbetankung, durch die Entfernungspauschale abgegolten sind. Der abhängig beschäftigte Kläger hatte im Jahr 2009 auf dem Weg von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle an der Tankstelle irrtümlich Benzin anstatt Diesel getankt. […]
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Der Beitrag Falschbetankung mit Entfernungspauschale abgegolten wurde unter BUNDEO Limited veröffentlicht.